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Verwaltungsgericht Wiesbaden schafft Klarheit zu § 3 Abs. 3 BörsG

Erstmals hat sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Beschluss vom 17.12.2024 – 6 L 1867/24) zu der Rechtsfrage positioniert, ob § 3 Abs. 3 BörsG den Anspruch eines Bürgers gegen die Börsenaufsichtsbehörde auf aufsichtliches Einschreiten ausschließt und ein entsprechendes Verpflichtungsbegehren mangels Antrags- bzw. Klagebefugnis als unzulässig abzuweisen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht bejaht.

Bislang ergingen in diesem Sinne lediglich verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur vergleichbaren Konstellationen der Aufsichtstätigkeit der BaFin und der Parallelnorm im FinDaG. Die Entscheidung des VG Wiesbaden schafft Klarheit, dass im gesamten Finanzmarktrecht einheitliche Maßstäbe gelten. Sie zeigt zudem auf, dass sich auch aus einer unionsrechtskonformen Auslegung von § 3 Abs. 3 BörsG nichts Abweichendes ergibt.

 

Vertreter Börsenaufsichtsbehörde
Ettrich: Bernd Hanowski

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JUVE urteilt: Unsere Stärke sind Massenklageverfahren. Aber nicht nur!

Die JUVE führt Ettrich erneut als anerkannte Kanzlei in der Region Mitte und schreibt über uns im Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025:

„Die Frankfurter Boutique ist bei regionalen Banken u. Großbanken etabliert bei Prozessen, insbes. bei Massenklageverfahren gefragt. U.a. die Commerzbank vertraut seit mehreren Jahren auf das Team. Die Einheit managt dabei kleine bis mittlere Klageportfolios zur Abwehr von Schadenersatzklagen. Durch den personellen Ausbau mit Prozessmanagern ist sie zunehmend in der Lage, größere Massenverfahren zu stemmen. Die Boutique stellt sich zudem breiter auf, z.B. im Arbeits- u. Immobilienrecht, um auf die Nachfrage nach Lösungen für in Not geratene gewerbl. Mietimmobilien zu reagieren. Der Schritt ist konsequent, um den Erfolg der Kanzlei von der Prozessführung unabhängiger zu machen.“

Oft empfohlen wird zudem Judith Hauser („gedankenschnell, pragmat.“) für Prozessführung und Hendrik Bourguignon im Arbeitsrecht.

Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Arbeit der letzten Jahre und darauf, unsere Stärken im Immobilienrecht und Arbeitsrecht in den kommenden im Markt noch sichtbarer werden zu lassen.

Mehr dazu auf JUVE lesen

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JUVE-Ranking Arbeitsrecht

Die JUVE listet Hendrik Bourguignon erneut im Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025 im Ranking der oft empfohlenen Arbeitsrechtsanwälte für die Beratung von Führungskräften.

Zum Profil Hendrik Bourguignon