befasst sich vornehmlich mit Prozessführung. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Handelsrechts. Ekkehard Weber vertritt in- und ausländische Banken, Leasinggesellschaften und Finanzdienstleister bei der Abwehr von Ansprüchen aus dem Bereich des Darlehensrechts (inkl. Widerrufen), wegen vermeintlich fehlerhafter Anlageberatung und des allgemeinen Bankrechts.
Auch die Vertretung in Prozessen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) fällt in sein Tätigkeitsspektrum. In den letzten rund fünfzehn Jahren hat er für verschiedene Banken Musterverfahren erfolgreich geführt. Daneben berät und vertritt Ekkehard Weber Automobilhersteller bei der Abwehr von Ansprüchen aus dem Bereich des so genannten Dieselskandals.